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Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut, Zugang vor Ablauf von Schutzfristen (AllGO, lfd. Nr. 86)

TarifstelleGebührentatbestandGebühr
Euro
1.Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut
1.1.persönliche Benutzung,gebührenfrei
1.2.wenn die Bereitstellung besonderen Personalaufwand erfordert
bei einem Arbeitsaufwand von mehr als zwei Stunden pro Benutzungstag
ab der dritten Stunde je angefangener Viertelstunde
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Anmerkung:

Besteht ein erhebliches öffentliches, wissenschaftliches oder heimatgeschichtliches Interesse an der Benutzung, kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.
2.Auswärtige Benutzung
2.1.Bereitstellung von Archiv- und Bibliotheksgut für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Einheit30
2.2.Bereitstellung von Mikrofilmduplikaten für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Film20

Anmerkung zu Tarifstellen 2.1. und 2.2.:

  1. Die Gebühr wird auch erhoben bei einer Benutzung an auswärtigen Standorten des Landeshauptarchivs, die nicht Lagerungsort des betreffenden Archivgutes sind. Zusätzlich können Gebühren nach Tarifstelle 1. erhoben werden.
  2. Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung, Versicherung und Versendung nicht ein.
3.Zugang zu Archivgut vor Ablauf von Schutzfristen
3.1.Prüfung der Verkürzungsmöglichkeit von Schutzfristen oder des Informationszuganges für benannte Archivalien oder Findhilfsmittel, um diese durch Einsichtnahme nutzen zu können
3.1.1.bei einem Bearbeitungsaufwand von bis zu vier Stunden je Antraggebührenfrei
3.1.2.bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als vier Stunden je Antrag ab der fünften Stunde je angefangener Viertelstunde16